Mittwoch, 19. Dezember 2012

Was dürfen Homosexuelle?

Irgendetwas stimmt hier nicht: „Vor dem Bundesverfassungsgericht hat die Verhandlung über ein erweitertes Adoptionsrecht für Homosexuelle begonnen. Derzeit dürfen Schwule und Lesben nicht das Adoptivkind ihres Lebenspartners adoptieren — anders als Ehepartner. Für sie ist das ein Verstoß gegen die Gleichbehandlung.“ (tagesschau.de) Man staunt. Das Adoptionsrecht hängt von der sexuellen Orientierung des oder der Adoptionswilligen ab? Es gibt also in Deutschland ein eigenes Adoptionsrecht für Homosexuelle und eines für Heterosexuelle? Wusste ich gar nicht. Ich dachte bisher, es gäbe bloß ein unterschiedliches Adoptionsrecht je nachdem, ob man verheiratet oder verpartnert ist.
Der schludrige Sprachgebrauch rund um die erwähnte Verhandlung in Karlsruhe ist nicht nur bei der Tagesschau zu finden und insgesamt symptomatisch für die Geistesverwirrung, die sich in Bezug auf die Themen „Homo-Ehe“, Diskriminierung und Gleichbehandlung ausgebreitet hat.
Es beginnt mit der grundlegenden Unwahrheit, es habe je eine Diskriminierung von Homosexuellen durch das Eherecht gegeben. Wahr ist vielmehr, dass auch heterosexuelle Männer keine Männer und heterosexuelle Frauen keine Frauen heiraten durften. Niemand wurde also in diesem Punkt wegen seiner sexuellen Orientierung diskriminiert.
Eine Diskriminierung kann man erst behaupten, wenn man die Perspektive verschiebt: vom Einzelnen und seinen Rechten auf das Paar. Tatsächlich konnten früher nur gegengeschlechtliche Paare eine staatlich privilegierte Lebenspartnerschaft, Ehe genannt, eingehen und gleichgeschlechtliche nicht. Für gleichgeschlechtliche Paare hat man darum in Deutschland 2001 die „Homo-Ehe“ geschaffen. Ich bin kein Jurist, aber mir ist nicht bekannt, dass man seither, um heiraten zu können, heterosexuell sein muss oder dass man lesbisch oder schwul zu sein hat, um eine registrierte Partnerschaft eingehen zu können. Meines Wissens spielt sexuelle Orientierung — die übrigens auf welche Weise amtlicherseits festzustellen wäre? — im Recht (seit der Abschaffung des § 175 im Jahr 1994) keine Rolle.
Und das tut sie eben auch nicht, wenn es um Adoption geht. Was vom Bundesverfassungsgericht verhandelt wird, ist keineswegs „ein erweitertes Adoptionsrecht für Homosexuelle“, sondern die Frage, ob Verpartnerten dasselbe Recht auf Sukzessivadoption zusteht wie Verheirateten. Weder das Geschlecht der Betroffenen noch deren sexuelle Orientierung noch gar ihre erotischen Vorlieben haben damit irgendetwas zu tun.
Und im Übrigen adoptieren auch nicht Paare, sondern Einzelpersonen. „Laut Gesetz ist zwar die Adoption des leiblichen Kindes des eingetragenen Lebenspartners möglich (‘Stiefkindadoption’), nicht aber die Adoption eines vom eingetragenen Lebenspartner adoptierten Kindes (‘Sukzessivadoption’ oder ‘Zweitadoption’). Ehepartnern dagegen werden beide Adoptionsmöglichkeiten eingeräumt. Die klagenden homosexuellen Paare machen deshalb Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes und den Schutz der Familie geltend.“ So steht es in der Süddeutschen Zeitung. Das finde ich verständlich.
Unverständlich aber finde ich es, wenn es im ersten Absatz desselben Artikels heißt: „Vor dem Bundesverfassungsgericht deutet sich eine Korrektur beim Adoptionsrecht für homosexuelle Paare an. In der mündlichen Verhandlung am Dienstag sprachen sich fast alle Experten dafür aus, Homosexuellen eine Adoption auch dann zu ermöglichen, wenn ihr Lebenspartner das Kind zuvor selbst adoptiert hatte.“ Nun mag man zwar den Ausdruck „homosexuelle Paare“ als Synonym für gleichgeschlechtliche Paare durchgehen lassen, aber nicht jedes Paar aus zwei Schwulen oder zwei Lesben ist registriert verpartnert — im Gegenteil, die allerwenigsten sind das! Es geht also nicht im Mindesten um die Ermöglichung der Sukzessivadoption für Homosexuelle allgemein und auch nicht für „homosexuelle Paare“, sondern ausschließlich um das Sukzessivadoptionsrecht von Verpartnerten.
Spitzfindigkeiten? Keineswegs, eher Lebenswirklichkeiten. Obwohl Berufslesbenundschwule und die ihnen darin folgende veröffentlichte Meinung Homosexualität mit dem Homosexuellsein von Schwulen und Lesben gleichsetzen und diese nur noch paarweise in den Blick zu nehmen bereit sind, sieht die Realität anders aus. Männer haben Sex mit Männern, ohne sich deshalb als ausschließlich oder überhaupt homosexuell betrachte zu wollen. Schwule leben allein oder in einer Lebensgemeinschaft, meist ohne dafür staatliche Anerkennung zu wollen. Manche Schwule waren oder sind mit einer Frau verheiratet, haben, dacon unabhängig, unter Umständen sogar leibliche Kinder. (Für Lesben mag für all das etwas Entsprechendes gelten.) Das Leben ist schlicht und einfach komplexer, als die Berichterstattung der Mainstream-Medien, der Politikersatz der Berufslesbenundschwulen und die selbstgestrickte Weltanschauung gewisser Blogger es vorsieht.
Homosexuelle, wer auch immer das sein mag, dürfen also heiraten. Das durften sie immer schon. Die meisten wollen es nicht. Diejenigen von ihnen, die paarweise registriert sind, haben zuweilen Kinder, mitunter solche, für die sie noch keine Unterhaltspflichten und Sorgerechte haben, aber haben wollen. Ob und wie das rechtlich möglich ist (auch im Vergleich zur Situation bei Verheirateten), wird 2013 vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beurteilt werden. Ist das so schwer zu verstehe, wenn ich es so einfach erkläre? Man rede also von Lebenspartnerschaften und Kindern, nicht von Homosexuellen. Die hätten eigentlich andere Probleme.

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